Der Zweck von De-Mail ist, dass man Mails verschicken kann, wo der Absender zweifelsfrei feststellbar ist. Z.B. dass die Gegenseite sicher weiß, dass die Unterschrift unter dem Abovertrag, der da von karl.wrzlbrmft@de-mail.de eintrudelt, auch wirklich von Karl Wrzlbrmft stammt.
Das scheitert an zwei Problemen:
1. Karl Wrzlbrmft kann behaupten, jemand Drittes hätte seinen Rechner ferngesteuert und die Mail abgeschickt.
2. Karl Wrzlbrmft kann sogar selbst die Fernsteuerungssoftware auf dem Rechner aufspielen, der Gerichtssachverständige wird die Spuren finden.
3. Karl Wrzlbrmfts Rechner könnte auch vom Abofallenbetreiber eine Fernsteuersoftware aufgespielt bekommen haben.
Fazit: Rechtsgeschäfte am PC lassen sich nicht gegen Manipulation absichern, De-Mail kann seinen Zweck gar nicht erfüllen.