Halber Schritt zurück |
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Das Verfassungsgericht hat gesprochen, und schon wird zurückgerudert: "Selbstverständlich" werde man keine heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Strafverteidigern und ähnlichen Berufsgeheimnisträgern zulassen, daran lasse man "nicht rütteln". Interessant. Vor dem Spruch des BVG klang das alles noch ganz anders. Und von den Vorgaben des Gerichts ist das, was da verlautbart wird, immer noch weit entfernt. |
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