Halber Schritt zurück

Das Verfassungsgericht hat gesprochen, und schon wird zurückgerudert: "Selbstverständlich" werde man keine heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Strafverteidigern und ähnlichen Berufsgeheimnisträgern zulassen, daran lasse man "nicht rütteln".

Interessant. Vor dem Spruch des BVG klang das alles noch ganz anders.

Und von den Vorgaben des Gerichts ist das, was da verlautbart wird, immer noch weit entfernt.
Das eigentliche Problem ist nicht die Ausnahme bestimmter Berufsgruppen, sondern die Frage, wie denn der Schutz der Privatsphäre noch gewährleistet werden soll. Hinterher gibt es dann ein Überwachungsgesetz, das nur noch Beweise produziert, die vor Gericht nicht verwertbar sind, weil die grundgesetzlichen Vorgaben nicht beachtet wurden - damit ist weder der Polizei noch den Gerichten noch den Unschuldigen gedient. (Außer natürlich, man will einen weiteren Fall unverwertbarer, aber die Volksseele aufwühlende Beweise aufbauen…​ damit das Verfassungsgericht irgendwann dann doch anders entscheidet.)

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